Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt befindet sich mit Stand heute, 01.10.2021, in Corona-Warnstufe 2. Deshalb gelten ab Montag, dem 4.10.2021 leider wieder verschärfte Bedingungen, die die Ensembles und Konzerte betreffen.
Zuerst die gute Nachricht: Der Einzelunterricht kann unter den normalen Bedingungen in Präsenz statt finden 🙂 Ich hoffe, dies ist möglichst durchgehend weiterhin der Fall.
Alle anderen „Veranstaltungen“ von Gruppenunterricht (ab 2 Schüler) bis hin zu Konzerten können zwar ebenfalls statt finden, hier gilt ab Montag aber die 3G Regelung.
Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren und die, die noch nicht eingeschult worden sind.
Geimpft/genesen: Bitte geben sie Ihrem Kind einen Nachweis zur nächsten Ensembleprobe/Gruppenunterricht mit. Vor der nächsten Probe sichtet die Lehrperson das Dokument. Für die folgenden Proben bei dem selben Lehrer braucht dies nicht wiederholt zu werden solange das Dokument gültig ist.
Getestet: Wer weder geimpft, noch genesen ist, muss einen Negativtest vorweisen oder an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen. Die beste Möglichkeit ist hier die regelmäßige Testung in der Schule, welche tagesunabhängig für die ganze Woche gültig ist (bei unterschiedlichen Lehrern jedoch erneut vorgezeigt werden muss).
Die unregelmäßigen Testbescheinigungen (Apotheke) müssen tagesaktuell ausgestellt worden sein (24 Stunden Gültigkeit).
In Ausnahmefällen können sich unsere Schüler*innen auch in Anwesenheit unseres Lehrpersonals selbst testen, wenn sie einen eigenen Selbsttest mitbringen. Leider können wir keine Tests von unserer Seite zur Verfügung stellen. Sprechen Sie bitte frühzeitig mit dem Lehrer, ob und wann dieser den Test überwachen kann. Bitte lassen Sie dies wirklich die Ausnahme sein, damit das anschließende Musikmachen nicht zu kurz kommt.
Bei Vorspielen und Konzerten, die in unserem Haus statt finden, gilt obenstehendes für alle Teilnehmer, sowohl für Vortragende als auch für das Publikum. Hier ist allerdings die Ausnahme zu beachten, dass wir die Selbsttestungen aus organisatorischen Gründen nicht überwachen und anerkennen können.