Gebührenverzeichnis
Satzungen
Gemäß § 4 der Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
werden für die Leistungen der Musikschule Saalfeld-Rudolstadt folgende Gebühren berechnet.
Es handelt sich, sofern nicht anders angegeben, um Jahresgebühren.
(1) Grundstufe/Frühmusikalische Ausbildung:
1. Musikalische Früherziehung 180,- Euro
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
2. Kleinkindkurs 180,- Euro
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
(2) Instrumental- und Vokalausbildung:
1. Einzelunterricht
(1 Stunde zu 30 Minuten pro Woche)
420,- Euro Kinder
540,- Euro Erwachsene
2. Einzelunterricht
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
630,- Euro Kinder
810,- Euro Erwachsene
3. Gruppenunterricht für 2 Schüler
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
408,- Euro Kinder
528,- Euro Erwachsene
4. Gruppenunterricht für 3 oder mehr Schüler
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
(1 Stunde zu 45 Minuten pro Woche)
348,- Euro Kinder
450,- Euro Erwachsene
(3) Tanz
1. Tanz - Grundstufe
(1 Stunde zu 60 Minuten pro Woche)
156,- Euro Kinder
192,- Euro Erwachsene
2. Tanz - Oberstufe
(1 Stunde zu 90 Minuten pro Woche)
300,- Euro Kinder
372,- Euro Erwachsene
(4) Ensemble- und Ergänzungsfächer
1. Kursangebote
(hierfür ist keine Ermäßigung möglich)
180,- Euro Kinder
225,- Euro Erwachsene
2. Förderunterricht für Leistungsträger
Gebührenfrei
3. Musiktheorie
(für Schüler der Musikschule mit einem Hauptfach gebührenfrei)
180,- Euro Kinder
225,- Euro Erwachsene
(5) Überlassung von Instrumenten
Die Gebühren für die Nutzung von Leih-Instrumenten außer Haus werden nach
deren Anschaffungswert gestaffelt und betragen:
Anschaffungswert des Instrumentes Nutzungsgebühr/Monat
bis 300,- Euro 3,- Euro
über 300 Euro bis 500 Euro 5,- Euro
über 500 Euro bis 750 Euro 7,- Euro
über 750 Euro 10,- Euro
(6) Saalnutzung
Die Saalnutzung richtet sich nach der Benutzungs- und Entgeltordnung für
Schulräume des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der jeweils geltenden Fassung.
Dieses Gebührenverzeichnis tritt zum 01.08.2014 in Kraft. Es tritt am
31. Juli 2020 außer Kraft.
Saalfeld, den 22. Mai 2014
Hartmut Holzhey, Landrat
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